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Familie
aktuelle Projekte

Begleitforschung zur modellhaften Einführung Psychosozialer Prozessbegleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzsachen (PPB-Modell)

Laufzeit: 1. März 2026 bis 30. April 2027

Projektpartner:

  • SOCLES International Centre for
    Socio-Legal Studies gGmbH

  • Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e. V. (bff)

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Ausgangslage

Betroffene häuslicher Gewalt haben unabhängig von ihrer psychischen oder physischen Belastung aktuell nur in bestimmten Fällen bei Vorliegen besonders schwerer Straftaten Anspruch auf Beiordnung Psychosozialer Prozessbegleitung im Strafverfahren. Das Recht und die dadurch bestimmte Praxis fokussieren bislang vor allem auf minderjährige Betroffene sowie Personengruppen, die in der eigenständigen Vertretung ihrer Opferinteressen eingeschränkt sind (vgl. § 406g Absatz 3 Satz 1 StPO). Auf Grundlage dieses Befunds hat die Studie »Bedarfsanalyse zur Prävention geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt« empfohlen, die Beiordnung Psychosozialer Prozessbegleitung auch für Betroffene häuslicher Gewalt flächendeckend in gerichtlichen Verfahren einzubinden (Empfehlung 33). Davon sind nicht nur Beiordnungen in Strafverfahren, sondern auch in familiengerichtlichen Gewaltschutzsachen erfasst.

Zur Verbesserung der Situation der Betroffenen häuslicher Gewalt hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im September 2025 seine Unterstützung für die Schulung und den Einsatz Psychosozialer Prozessbegleiter*innen auch in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren beschlossen. Dies betrifft Antragsverfahren betroffener Personen auf Schutzanordnungen, mit denen Maßnahmen zur Abwehr häuslicher Gewalt oder Nachstellung beschlossen werden können, sowie Wohnungszuweisungsverfahren.

Daneben hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im November 2025 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf Psychosoziale Prozessbegleitung vorgelegt. Darin ist vorgesehen, dem Voranschreiten einiger Länder (z.B. Schleswig-Holstein) zu folgen und eine Psychosoziale Prozessbegleitung auch in Strafverfahren nach häuslicher Gewalt zu ermöglichen. Der Einsatzbereich soll somit in zweifacher Hinsicht ausgeweitet werden.

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Projekt & Ziele

 

Im Rahmen des Projekts erprobt der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V. (bff) den Einsatz Psychosozialer Prozessbegleitung im familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren in vier Modellregionen. Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird diese Erprobung vom SOCLES. Dadurch wird eine empirisch fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung Psychosozialer Prozessbegleitung im Kontext häuslicher Gewalt geschaffen.

Die Ergebnisse sollen zur fachlichen Orientierung in Praxis und Wissenschaft beitragen und zugleich eine evidenzbasierte Grundlage für künftige rechtspolitische und gesetzgeberische Entscheidungen bereitstellen. Ziel ist ein anschließendes Gesetzgebungsverfahren, in dem die rechtlichen Grundlagen für den bundesweit verlässlichen Einsatz geschaffen werden sollen. Der Bund folgt damit dem Beispiel von Niedersachsen, das 2026 den Einsatz in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren an zwei Standorten (Hannover und Oldenburg) erprobt.

Wissenschaftliche Begleitforschung

 

Die wissenschaftliche Begleitforschung umfasst zwei miteinander verbundene Bausteine.

Erstens werden im Rahmen einer Bestandsaufnahme die gegenwärtigen Strukturen, fachlichen Verständnisse und rechtlichen Rahmenbedingungen der Psychosozialen Prozessbegleitung in Deutschland systematisch erfasst. Dies umfasst die Auswertung des nationalen und internationalen Forschungsstands, eine Analyse der föderalen Regelungs- und Organisationsstrukturen, eine bundesweite Befragung von Fachkräften der psychosozialen Prozessbegleitung sowie ein internationaler Rechtsvergleich mit Österreich. Ergänzend wird eine Programmtheorie erarbeitet, die Ziele, Wirkannahmen und Gelingensbedingungen Psychosozialer Prozessbegleitung systematisch rekonstruiert.

Zweitens wird die modellhafte Einführung Psychosozialer Prozessbegleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzsachen evaluiert. Dabei wird untersucht, welche Gelingensbedingungen, Qualitätsanforderungen und Unterstützungsbedarfe sich im Verlauf der Umsetzung zeigen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Qualifizierung der beteiligten Fachkräfte, die praktische Umsetzung an den Modellstandorten, die Erfahrungen der beteiligten professionellen Akteur:innen (insbesondere Fachkräfte der Psychosozialen Prozessbegleitung, Familienrichter:innen, Rechtsanwält:innen) sowie die Perspektiven betroffener Personen. Die Begleitforschung nutzt hierfür quantitative und qualitative Erhebungen wie etwa Interviews und Onlinebefragungen.

 

Das Projekt soll dazu beitragen, die Diskussion über Psychosoziale Prozessbegleitung im Kontext häuslicher Gewalt empirisch zu fundieren und Perspektiven für ihre Weiterentwicklung in familiengerichtlichen Gewaltschutzsachen aufzuzeigen.

Gefördert / Finanziert durch:

​Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

 

Ansprechpersonen

Bei Interesse am bzw. Rückfragen zum Projekt können Sie sich gerne melden bei

Dr. Mira Jahani (jahani@socles.de)

Sarah Molter (molter@socles.de)

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