Inklusion
Inklusion, Erziehung & Teilhabe
Forschung im Kontext behinderungsgeprägter Familiensituationen
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet zum Abbau gesellschaftlicher Barrieren, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Adressiert von dieser Verpflichtung ist eine Vielzahl von Akteuren auf allen politischen und praktischen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen, Sozialleistungsträger, Schulen, Heilberufe, Arbeitgeber, freie Träger etc.) in allen gesellschaftsrelevanten Lebensbereichen (Familie, Bildung, Arbeit, Freizeit, Mobilität, Gesundheit, politisches Leben, etc.). Die Diversität der Teilhabehindernisse und das Recht auf Selbstbestimmung erfordern zusätzliche Differenzierung. Die Vielfalt des Themenfelds Inklusion und seiner Akteure spiegelt sich in einer zersplitterten Rechtswirklichkeit.
Schwerpunkt: Soziale Teilhabe
Im SOCLES Inklusion liegt der Fokus auf den spezifischen Bedarfslagen von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit Behinderungen und ihren Familien sowie auf Eltern mit Behinderungen. Neben medizinischen, therapeutischen, bildungs- und berufsbezogenen Unterstützungsbedarfen sind bei ihnen die Bereiche sozialer Teilhabe besonders bedeutsam (z.B. Kindertagesbetreuung, Freizeitaktivitäten mit anderen Kindern, außerfamiliäre Unterbringung in Pflegefamilien oder Wohneinrichtungen, Elternassistenz), in der bisherigen Forschung jedoch eher vernachlässigt. SOCLES Inklusion hat hier seinen Schwerpunkt und bewegt sich in den Zwischenräumen von Inklusion, Erziehung und Teilhabe. Dabei stehen zwar die behinderungsbedingten Teilhabehindernisse im Zentrum, aber weitere gesellschaftliche Teilhabehindernisse von jungen Menschen (z.B. Armut, Migration) sind ebenso im Blick.
Unterstützung beim Verstehen und Weiterentwickeln
SOCLES Inklusion fußt auf einer langjährigen Expertise an den Schnittstellen des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) mit dem Teilhaberecht (SGB IX). Durch Analyse der diversen rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre anwendungsbezogene Übersetzung leistet es insbesondere Unterstützung beim Verstehen und Annähern der Lebenswirklichkeit und der Praxis zwischen den verschiedenen kind-/jugend-/elternbezogenen und behinderungsorientierten (Hilfe-)Systemen (insb. Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Behindertenhilfe, Psychiatrie, Pädiatrie). Es werden Weiterentwicklungsbedarfe für Praxis und Gesetzgebung herausgearbeitet und zur Reflexion in der Fachwelt sowie dem politischen Diskurs zur Verfügung gestellt. Aus der Schnittstellenperspektive heraus bringt es seine juristische Kompetenz bei der Mitentwicklung tragfähiger Praxiskonzepte ein.
​
Thema der Zeit: die „inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ gestalten!
Das im Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die Weichen für eine Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder – ob mit oder ohne Behinderungen – ab 2028 gestellt. Voraussetzung ist ein bis Ende 2027 zu verabschiedendes Umsetzungsgesetz. Neben dieser Zukunftsperspektive hat das KJSG jedoch auch für einzelne Bereiche ab sofort die Verbindlichkeit für mehr Inklusion in der Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Kinderschutz und der Hilfeplanung erhöht. Die hierbei zu führenden fachlichen Diskurse und praktischen Umsetzungsprozesse mit seiner rechtlichen Expertise zu unterstützen und mitzugestalten, ist zentrales Zukunftsthema im SOCLES Inklusion.