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Kinderschutz
abgeschlossene Projekte

Internationaler Vergleich zu nationalen statistischen Erhebungen sowie darauf aufbauender Formen der Berichterstattung zu Gefährdungsmeldungen und
-einschätzungen als Maßnahmen zur Umsetzung des hoheitlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung

Laufzeit: Juli 2017 – März 2018

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Projektnehmer:

  • Deutsches Institut für Jugendhilfe
    und Familienrecht e.V.

  • SOCLES International Centre
    for Socio-Legal Studies

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​Das Forschungsprojekt hat zum Ziel, weltweit vorhandene nationale Statistiken und Forschungsdaten zu Gefährdungsmeldungen und Gefährdungseinschätzungen zu identifizieren. Anhand der erlangten Datensätze wird geprüft, inwieweit die jeweiligen nationalen Daten und das Kinderschutzsystem des zu betrachtenden Landes einen Vergleich mit Auswertungsdimensionen der amtlichen Statistik zu § 8a SGB VIII ermöglichen. Mit dem Ziel einer vergleichenden Gegenüberstellung relevanter Kennzahlen und Indikatoren wird eine Expertise mit den möglichen und tatsächlichen Auswertungsperspektiven der in anderen Staaten verfügbaren Daten erstellt. Hierbei werden die vorhandenen oder im Rahmen des Auftrags recherchierbaren Informationen über das ausländische System und dessen Verfahren der Informationsweitergabe/Meldung sowie Gefährdungseinschätzung beschrieben. Die Expertise beschreibt hierbei insbesondere

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  • die Erhebungsmerkmale und -zeiträume,

  • relevante Melder(gruppen),

  • die Erhebungs- bzw. Berichtsrhythmen,

  • das Vorhandensein und die Verfügbarkeit der Daten,

  • Grundzüge des nationalen Kinderschutzsystems.

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Vorsichtige Deutung der Zahlen im Vergleich

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In der Expertise werden rechtlich-organisatorische sowie, soweit möglich, sozio-kulturelle Parameter dargestellt, die bei einem Vergleich der Zahlen zwischen den Systemen ggf. zu berücksichtigen sind. Außerdem werden erste Hinweise gegeben und Hypothesen aufgestellt zur Deutung von Mustern, Ähnlichkeiten und Divergenzen.

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Das Projekt wurde im Rahmen der „Entwicklung eines kleinräumigen Indikatorensystems Frühe Hilfen“ durch den Forschungsverbund DJI/TU Dortmund beauftragt. Sie wird gefördert vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das NZFH wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI). Projektnehmer ist das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF). Die Durchführung der Erhebung, deren Auswertung und die Erstellung der Expertise erfolgten durch Dr. Thomas Meysen, auch nach Ende der Beschäftigung beim DIJuF zum 31. Dezember 2017.

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Gefördert / Finanziert durch:

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Ansprechpartner:

Dr. Thomas Meysen

T +49 (0)6221 655 81-01

meysen@socles.de

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