Jugendhilfe
abgeschlossene Projekte

Rechtliche Expertise zu den Rahmensetzungen der Länder im Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE)
Laufzeit: Februar 2018 – November 2018
Kooperationspartner:
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Forschungs- und Innovationsverbund
an der Evangelischen Hochschule
Freiburg e.V. (FIVE) -
Zentrum für zivilgesellschaftliche
Entwicklung (zze) -
Prof. em. Dr. Johannes Münder,
TU Berlin -
SOCLES International Centre
for Socio-Legal Studies, Heidelberg



Die Expertise wird erstellt im Rahmen des Projektmoduls „HzE-Bundesländeranalyse“ und fügt sich ein in den Themenschwerpunkt „Hilfen zur Erziehung“ der Bertelsmann Stiftung (vgl. Allgemeine Projektnotiz „Kein Kind zurücklassen!“). Anliegen ist, ersten Antworten auf die Frage „Inwieweit gestalten die Bundesländer die Rahmenbedingungen der Gewährung von Hilfen zur Erziehung auf kommunaler Ebene?“ zu erhalten. Das weitgehend fehlende Wissen über die Rahmensetzungen der Länder steht in Diskrepanz zur hohen Relevanz der Hilfen zur Erziehung und dem beträchtlichen Einsatz öffentlicher Mittel. Diese Lücke zu verringern, beabsichtigt das Projekt.
Rechtslage und Rahmensetzung in den Ländern
Methodisch geht das Modul in zwei Schritten vor. Im ersten soll eine juristische Expertise sowohl den verfassungsrechtlichen Rahmen für die Länder darstellen als auch die tatsächlichen rechtlichen Rahmensetzungen zu den Hilfen zur Erziehung in den 16 Bundesländer ermitteln und analysieren. Hierbei werden neben Landesgesetzen auch Landesrahmenverträge, Förderrichtlinien, Voraussetzungen für die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Empfehlungen einbezogen. Auch wenn der rechtliche Rahmen nur ein Einflussfaktor dafür ist, wie sich die Wirklichkeit letztlich gestaltet, so können ihm doch wichtige Hinweise darauf entnommen werden, welche Verhaltensweisen in einem Themenfeld generell als (un)erwünscht gelten. Zentrale Fragestellungen sind mit Blick auf die Hilfen zur Erziehung unter anderem die folgenden:
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Ähneln sich die rechtlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer weitestgehend in ihrem juristischen Gehalt oder gibt es auffällige Unterschiede zwischen ihnen (z.B. in Bezug auf die Regelungstiefe/ den Grad der Rechtsverbindlichkeit)?
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(Wie weit) gehen die rechtlichen Bestimmungen der Bundesländer über die bundesgesetzlich festgelegten Vorschriften hinaus (z.B. im Sinne von Konkretisierungen etc.)?
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Lassen sich anhand der Analyse bestimmte (Gruppen von) Bundesländer(n) bzw. Strategien identifizieren, die darauf abzielen, durch rechtliche Vorgaben die Ausgestaltung und Gewährung von HzE zu beeinflussen?
Rechtsgutachten
Das Rechtsgutachten wird den Erkenntnis- und Forschungsstand in der juristischen und verwaltungswissenschaftlichen Literatur zu den generellen Möglichkeiten der Länder im Bereich des Verwaltungsvollzugs von Bundesgesetzen zu sozialen Dienstleistungen sichten, wenn dieser durch die Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung vorgenommen wird. Das Rechtsgutachten wird zudem die zentralen rechtlichen Elemente, die für den Untersuchungsbereich von Bedeutung sind – insbesondere die verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie die gegenwärtige einfachgesetzliche Rechtslage – herausarbeiten und verdeutlichend darstellen.
Ländervergleich
Die Erhebung, Systematisierung und vergleichende Darstellung der konkret vorhandenen unterschiedlichen rechtlichen Rahmensetzungsinstrumente der Bundesländer ist ein Kernbereich des Rechtsgutachtens. Erhoben und erfasst werden dabei ausschließlich öffentlich zugängliche Rahmensetzungen. Die Erhebung wird auf drei – miteinander verflochtenen – Ebenen geplant:
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Bereiche landesrechtlicher Aktivitäten
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Instrumente und Dichte der Rahmensetzung
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Akteure der Rahmensetzung
Das Rechtsgutachten kann und wird nicht der Frage nachgehen, wie die jeweiligen Rahmensetzungen zu bewerten sind, sondern sich darauf beschränken, Fragen für die weitere Forschung und den weiteren Diskurs zu formulieren.
Projektnachricht mit Rechtsexpertise
Gefördert / Finanziert durch:
Ansprechpartner:
Dr. Thomas Meysen
T +49 (0)6221 655 81-01
