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Jugendhilfe
abgeschlossene Projekte

Rechtsexpertise zu sozialrechtlichen Fragen beim Einsatz von Social Impact Bonds (SIB) in der Kinder- und Jugendhilfe

Laufzeit: Februar 2018 – Juni 2018

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Social Impact Bonds (SIB) sind ein junges Instrument zur privaten Co-Finanzierung von sozialen Dienstleistungen, erstmals eingesetzt 2010 in England. Mit der Einführung eines SIB im Landkreis Osnabrück in 2017, unterstützt durch die Bertelsmann Stiftung, ist in der deutschen Kinder- und Jugendhilfe eine bundesweite Diskussion über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Gestaltungsoptionen, Potenziale und Risiken von SIB aufgekommen. SIB binden soziale Förderer (z.B. Stiftungen) in die Vorfinanzierung sozialer Dienstleistungen ein. Bei der Verwirklichung vordefinierter Ziele übernimmt der Auftraggeber, meist die öffentliche Hand, die Finanzierung: „pay for success“. Das finanzielle Risiko für die Zielerreichung tragen hingegen die sozialen Förderer. Ein Intermediär unterstützt die Abwicklung, ein Dienstleister, meist eine Nonprofit-Organisation, führt aus. Zur Bewertung der Zielerreichung und damit der Eintrittsbedingung für die Kostenübernahme durch den Auftraggeber wird in der Regel ein unabhängiger Gutachter und damit ein fünfter Akteur eingesetzt. 

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Sozialrechtlicher Gestaltungsspielraum für SIB

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Beim Einsatz von SIB in Deutschland stellen sich verschiedene Fragen an den Gestaltungsspielraum und dessen Grenzen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts sowie den allgemeinen Vorgaben des Sozialrechts. Im Rahmen einer rechtswissenschaftlichen Expertise hat das SOCLES insb. folgende Fragen genauer untersucht und praxisnah aufbereitet:

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  • Ist eine Vorfinanzierung gesetzlicher Pflichtaufgaben öffentlicher Träger durch soziale Förderer im Sozialleistungsbereich grundsätzlich zulässig?
     

  • Inwieweit ist zulässig, wenn soziale Förderer Ziele für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben aus dem SGB VIII mitdefinieren und in die Steuerung der sozialgesetzlichen Aufgabenerfüllung eingebunden werden? 
     

  • Welchen Einfluss hat der unterschiedliche Grad der Konkretisierung und Verbindlichkeit des rechtlichen Rahmens für die verschiedenen Aufgaben nach dem SGB VIII auf die potenzielle Zulässigkeit des Einsatzes von SIB in den jeweiligen Bereichen? 
     

  • Soweit SIB im Allgemeinen – unter Beachtung der vorgenannten Punkte – zulässig gestaltet sind: Welche rechtlichen Grenzen sind bei der Definition von Zielen einzuhalten? 
     

  • Welche rechtlichen Vorgaben sind bei der Auswahl des ausführenden Dienstleisters und den an diesen zu stellenden Anforderungen zu beachten?

 

Projektnachricht mit Rechtsexpertise

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Gefördert / Finanziert durch:

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Ansprechpartner:

Dr. Thomas Meysen

T +49 (0)6221 655 81-01

meysen@socles.de

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