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Inklusion
abgeschlossene Projekte

Rechtsexpertise Kinder psychisch kranker Eltern: Ist-Analyse zur Rechtslage für Hilfe, Versorgung und Schutz

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Laufzeit: Mai 2018 – September 2018

Kooperationspartner:
Prof. Dr. Stephan Rixen

Der Deutsche Bundestag hat im Juni 2017 einstimmig beschlossen (18/12780), die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern zu verbessern. Er hat die Bundesregierung beauftragt, Lösungsansätze zu erarbeiten und zu klären, inwiefern unter den bestehenden landes- und bundesgesetzlichen Regelungen zukünftig eine optimale interdisziplinäre Versorgung betroffener Familien gewährleistet werden kann und an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht. Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD den Faden aufgegriffen und sich vorgenommen, sowohl die Situation von Kindern psychisch kranker Eltern zu verbessern als auch die Schnittstellenprobleme bei ihrer Unterstützung mit dem Ziel einer besseren Kooperation und Koordination der unterschiedlichen Hilfesysteme zu beseitigen. Zur Vorbereitung entsprechender politischer Maßnahmen wurde der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ, federführend), Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der Geschäftsführung der Arbeitsgruppe Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern (AG KpkE) beauftragt. Dieser hat das SOCLES und Prof. Dr. Stephan Rixen (Universität Bayreuth) mit der Erstellung einer Rechtsexpertise beauftragt.

Bedarfsangemessene Rahmenbedingungen?

Die Expertise geht der Frage nach, inwiefern es die rechtlichen Grundlagen zu den Hilfen für Familien mit psychisch krankem/-n Eltern(teil) in der Praxis ermöglichen, erschweren oder erleichtern, den besonderen Bedarfen in diesen Familien angemessen zu begegnen. Die Bedarfe in Familien mit psychisch erkranktem/-n Eltern(teil) stellen die Leistungsträger vor besondere Herausforderungen. Zwar handelt es sich um eine inhomogene Gruppe. Die Familien sowie ihre einzelnen Mitglieder weisen aber in vielen Konstellationen ähnliche Muster bezüglich der Anforderungen an die Ausgestaltung der Leistungen auf. So erfordern sie bspw. verlässliche Bezugspersonen, Kontinuität und Niedrigschwelligkeit, flexible Unterstützung aufgrund schwankender Bedarfslagen zwischen Krise und Normalität, adressatengerechte Zuständigkeitsklärung und schuldzuweisungsfreie Kooperation.

Inhalte

Diese fachlichen Anforderungen an die Hilfe mit den aktuellen rechtlichen Strukturen in den betreffenden Sozialgesetzbüchern in Beziehung zu setzen, ist Anliegen der Expertise. Sie unterscheidet zwischen dem Schwerpunkt „Kinder- und Jugendhilferecht und Recht steuerfinanzierter sozialer Dienstleistungen“ (Kap. 2–4) und dem Schwerpunkt „Gesundheit und Sozialversicherungsrecht“ (Kap. 5). In beiden Teilen werden die in den Systemen zur Verfügung stehenden Leistungen und ihre Voraussetzungen mit den Bedarfslagen in Beziehung gesetzt und die Zugänglichkeit der Leistungen beleuchtet. In weiteren Abschnitten werden die sachlichen Zuständigkeiten zueinander abgegrenzt (Kap. 6) und die Vorgaben für die Finanzierung der Leistungen auf ihre Möglichkeiten, Beförderung und Hinderlichkeit bei der Gestaltung bedarfsgerechter Angebote untersucht (Kap. 7). Abschließend werden die rechtlichen Strukturvorgaben für Kooperation und Koordination bei der Angebotsgestaltung und Leistungsgewährung dargestellt (Kap. 8). Der Expertise vorangestellt ist eine Zusammenfassung der Kernaussagen.

 

Rechtsexpertise: Ist-Analyse zu Hilfe und Versorgung in Familien mit Kindern psychisch kranker Eltern

Gefördert / Finanziert durch:

 

 

 

 

 

 

 

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) greift
AG KpkE-Ergebnisse auf

Im Zuge des Neuanlaufs für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern (AG KpkE) zum Ausgangspunkt für gesetzliche Veränderungen im SGB VIII und SGB V genommen (näher zum Beratungsprozess und dem Abschlussbericht der AG KpkE: https://www.ag-kpke.de/). Der AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. hat das SOCLES um Einschätzungen zur Umsetzung der Empfehlungen der AG KipkE im KJSG-Referentenentwurf vom 5.10.2020 gebeten.

SOCLES-Stellungnahme Referentenentwurf KJSG – im Lichte der Empfehlungen im  Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Kinder psychisch‐ und suchtkranker Eltern im Auftrag des AFET

 

Mit einigen Veränderungen im Laufe des weiteren Gesetzgebungsprozesses ist das KJSG seit dem 10.6.2021 in Kraft.

Weitere Informationen und Link zur Rechtsexpertise unter: 

www.dji.de/9_Familienbericht

 

 

Ansprechpartnerin:

Lydia Schönecker

T +49 (0)6221 655 81 02

schoenecker@socles.de

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