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Inklusion
abgeschlossene Projekte

Rechtsexpertise „Familien- und sozialrechtliche Situation von Eltern mit Behinderungen”

Erstellt im Rahmen des 9. Familienberichts im Auftrag des BMFSFJ
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Laufzeit: Mai – November 2019

 

Auftraggeber: Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission am Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI)
 

 

Am 3. März 2021 hat die von der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey berufene Sachverständigenkommission den Neunten Familienbericht der Bundesregierung veröffentlicht. Er fokussiert dieses Mal das Thema „Elternschaft in Deutschland“. Vor dem Hintergrund der ganz unterschiedlichen – gesellschaftspolitischen, historischen, sozialen, ökonomischen, juristischen – Dimensionen von Elternschaft, sollte der Bericht familienpolitische Perspektiven darstellen und Handlungsempfehlungen für Politik und gesellschaftliche Akteure geben. Zur Unterstützung der Berichtskommission hinsichtlich der Perspektiven von Eltern mit Behinderungen hat das SOCLES im Auftrag des DJI eine Rechtsexpertise erstellt, im Rahmen derer die zentralen familien- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt werden, unter denen Menschen mit Behinderungen in Deutschland derzeit Elternschaft ermöglicht wird. 
 
Behinderung als familienrechtlich relevanter Aspekt?

 

(Werdenden) Eltern mit Behinderungen begegnet häufig eine große Skepsis hinsichtlich ihrer Erziehungsfähigkeit bis hin zur „vorsorglichen“ Annahme von Kindeswohlgefährdungssituationen. Diese wird im familienrechtlichen Abschnitt zum Ausgangspunkt einer Analyse genommen, inwiefern das Vorliegen einer Behinderung im Rahmen der familienrechtlichen Regelungen zum Eintritt in und zur Entziehung von sorgerechtlichen Befugnissen (einschließlich ihrer Auslegung in Literatur und Rechtsprechung) relevant ist. 

 

Erzieherische Unterstützung wie alle Eltern übers Jugendamt oder als Teilhabeleistung der Eingliederungshilfe? 

 

Im sozialrechtlichen Teil stehen die rechtlichen Rahmungen von Unterstützungsangeboten für Eltern mit Behinderungen im Zentrum der Analyse. Dabei geht es zunächst um das Zusammenspiel von erzieherischen Hilfen des SGB VIII, wie sie von grundsätzlich allen Eltern beansprucht werden können, zu entsprechenden Teilhabeleistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII/SGB IX), die gezielt für Menschen mit Behinderungen in Elternschaft vorgesehen sind. Die in der Ausübung ihrer Elternschaft besonders herausgeforderte Elterngruppe mit Hör- und Sprachbehinderungen und die Frage, welche Unterstützungen ihnen zur Überwindung ihrer spezifischen Kommunikationshindernisse zur Verfügung stehen, wird nochmal eigens in den Blick genommen. 

 

 

 

Ansprechpartnerin:
Lydia Schönecker
T +49 (0)6221 655 81 02
schoenecker@socles.de

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