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Jugendhilfe
abgeschlossene Projekte

Gesetzliche Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter

Laufzeit: März 2020 – Mai 2020

 

 

Im Zuge des Beratungsprozesses des Bundesjugendkuratoriums (BJK) einer Stellungnahme zum institutionellen Gefüge des jungen Erwachsenenalters entstand im Auftrag des Deutschen Jugendinstituts e.V. (DJI) eine Expertise „Gesetzliche Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter“, erarbeitet von Thomas Meysen, Lydia Schönecker und Nadja Wrede aus dem SOCLES. Die BJK-Stellungnahme ist im Juni 2020 unter dem Titel „Junge Erwachse­ne – soziale Teilhabe ermöglichen!“ erschienen. Diese wird durch die Expertise flankiert, in welcher gesetzliche Altersgrenzen im jungen Erwachsenenalter identifiziert und die Gesetzesbegründungen bei ihrer Einführung analysiert werden. Dabei zeichnet sich ein Bild prägnanter Muster, wie der Gesetzgeber diese Altersgruppe sieht und adressiert.

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Expertise (PDF)

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Gefördert / Finanziert durch:

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Ansprechpartnerin:

Dr. Nadja Wrede

T +49 (0)6221 655 81-03

wrede@socles.de

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