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Kinderschutz
aktuelle Projekte

Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch

Laufzeit: August 2021 – Juli 2022

Projektpartner:

  • SOCLES International Centre for
    Socio-Legal Studies

  • Deutsches Jugendinstitut München

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​In der „Fallstudie Jugendämter“ untersuchen wir im SOCLES gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI) im Auftrag der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wie sich die Arbeit von Jugendämtern, ggf. im Zusammenwirken von Familiengerichten und Trägern der Jugendhilfe, auf Betroffene von sexuellem Missbrauch auswirkt. 

Die Jugendämter stellen eine zentrale Institution dar, um bei sexuellem Missbrauch Schutzmaßnahmen einzuleiten oder in der Folge Hilfen zu erbringen. Das Gelingen hängt von strukturellen Faktoren und individuellen Handlungsweisen ab, die in Wechselwirkung mit anderen Beteiligten und unter bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen stattfinden. Inwieweit bei der Sicherstellung von Schutz und Gewährung von Hilfen die Angaben, Sicht- und Erlebensweisen von Betroffenen Niederschlag finden und welchen Stellenwert sie haben, wird ebenfalls untersucht. 

Mit Blick auf ein Recht auf Aufarbeitung und die Weiterentwicklung des Kinderschutzes sollen Ideen entwickelt werden, welche Strukturen und Rahmenbedingungen die Institution Jugendamt dabei unterstützen können, unter Beachtung von Beteiligungsrechten schützend und unterstützend tätig zu werden und die Erfahrungen von Betroffenen in einen Prozess der Qualitätsentwicklung einzubringen.

Die Fallstudie zur Arbeit der Jugendämter und anderer Institutionen im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch reiht sich in bisherige Fallstudien im Auftrag der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs ein (Andresen et al. 2021; Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs 2019; Mitzscherlich u.a. 2019, Kowalski 2018).

Methodisches Vorgehen

Auswertung der Anhörungsprotokolle und schriftlichen Berichte

Durch eine systematische Analyse der Protokolle vertraulicher Anhörungen und schriftlicher Berichte von Erwachsenen, die in ihrer Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch erfahren haben, sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich in der Vergangenheit die Arbeit von Jugendämtern auf das Auftreten und die Beendigung von sexuellem Missbrauch sowie die Bearbeitung der Folgen in unterschiedlichen Kontexten ausgewirkt hat. Die Auswertung ausschließlich pseudonymisierten Transkripte und pseudonymisierten Berichte durch die Wissenschaftler:innen erfolgt anhand bestimmter Fragestellungen. Die Erkenntnisse daraus werden als Fallstudien in anonymisierter Form veröffentlicht. 

Analyse der Jugendamtsakten

In einzelnen Fällen sollen – soweit die Betroffenen zustimmen – auch Jugendamtsakten ausgewertet werden, um das institutionelle Handeln und die Beteiligung der Betroffenen in den Blick zu nehmen. Der Fokus liegt hier auf der Rekonstruktion, welchen Eigenlogiken und Einflüsse das Handeln der Institutionen geprägt haben und wie diese sich darauf ausgewirkt haben, wie die Stimmen der Betroffenen seinerzeit gehört wurden und wie sie beteiligt wurden, inwieweit Hinweise auf sexualisierte Gewalt als solche eingeordnet wurden, welche Reaktionen mit welchen Begründungen erfolgt sind. Es geht darum, exemplarische Einblicke in die Bearbeitung von Fällen sexueller Gewalt in der jeweiligen Zeit, den beteiligten Institutionen und im Verhältnis zum jeweils geltenden rechtlichen Rahmen zu gewinnen. 

Zeitgeschichtliche Einordung durch Zeitzeug*inneninterviews

Interviews mit Expert*innen –  Leitungskräften, die in den 1990er Jahren im Jugendamt bzw. im ASD tätig waren oder von Fachberatungsstellen – werden anhand eines Leitfadens geführt, um die übliche Praxis in dieser Zeit zu beleuchten und sie mit der jeweiligen Rechtslage in Beziehung zu setzen, etwa der Kindschaftsrechtsreform 1998 oder der Einführung des § 8a SGB VIII im Jahr 2005. Die historische Jugendhilfeforschung wird in einer Arbeitsgruppe, die das Projekt begleitet, ebenso vertreten sein wie der Betroffenenrat, die Aufarbeitungskommission und eine Jugendamtsvertretung. In der Arbeitsgruppe sollen der Forschungsprozess und die Ergebnisse der Analyse sowie die daraus abgeleiteten Empfehlungen kritisch reflektiert werden.

Erarbeitung von Empfehlungen

Welche schützenden, unterstützenden oder auch belasteten Auswirkungen verschiedene Vorgehens-weisen haben, wie sich institutionelle Zusammenarbeit bzw. fehlende Kooperation auswirken, soll in Empfehlungen herausgearbeitet werden. Diese richten sich sowohl an die Praxis und Fachöffentlichkeit als auch an Politik und die allgemeine Öffentlichkeit. Der Datenschutz wird im Projekt nach strengsten Voraussetzungen gewahrt. 

 

Referenzliteratur:

  • Andresen, Sabine/Demant, Marie/Galliker, Anna/Rott, Luzia (2021): Sexuelle Gewalt in der Familie Gesellschaftliche Aufarbeitung sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von 1945 bis in die Gegenwart. Studie. Hg. v. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Berlin (Geschichten, die zählen)

  • Kowalski, Marlene (2018): Sexueller Kindesmissbrauch im Kontext der evangelischen und katholischen Kirche. Fallanalyse. Hg. v. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Berlin (Geschichten, die zählen)

  • Mitzscherlich, Beate/Wustmann, Cornelia/Ahbe, Thomas/Diedrich, Ulrike/Eisewicht, Paul (2019): Sexueller Kindesmissbrauch in Institutionen und Familien in der DDR, Berlin (Geschichten, die zählen)

  • Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs (2019): „Geschichten, die zählen“. Bilanzbericht 2019. Band I. Berlin

Publikation:

  • Meysen, T.; Paulus, M.; Derr, R. & Kindler, H. (2023) Fallstudie: Sexueller Kindesmissbrauch und die Arbeit der Jugendämter. Geschichten, die zählen. Hrsg. v. Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. (Online)

Ansprechpartner:

Dr. Thomas Meysen

T +49 (0)6221 655 81-01

meysen@socles.de

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