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Inklusion
aktuelle Projekte

Inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe

Auch über zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Hilfezuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen immer noch in unterschiedlichen Sozialleistungssystemen geregelt. Bislang fehlt eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) für alle Kinder und Jugendlichen. Vielmehr werden junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung vom Recht primär als kleine Erwachsene mit Behinderung adressiert. Es steht daher dringend aus, auch sie in erster Linie als Kinder und Jugendliche zu betrachten, die in Familien aufwachsen und Entwicklungsaufgaben zu bewältigen haben wie andere Kinder und Jugendliche auch.

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KJSG stellt zentrale Weichen

 

Das im Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat nun die Weichen für eine ab 2028 geltende Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder – ob mit oder ohne Behinderungen – gestellt. Voraussetzung ist ein bis Ende 2027 noch zu verabschiedendes Umsetzungsgesetz für diese sog. „inklusive Lösung“. Das SOCLES Inklusion unterstützt diesen (politischen) Prozess nachdrücklich:

 

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Das KJSG fordert (bereits jetzt) heraus!

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Neben der Festlegung der bis 2027 noch zu gestaltenden Gesamtzuständigkeit fordert das KJSG die Verbindlichkeit zur inklusiven Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung in der Kinder- und Jugendhilfe für etliche Bereiche bereits ab sofort ein, und zwar:

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  • im Rahmen eines auch auf Förderung der Selbstbestimmung zielenden Unterstützungsauftrags (§§ 1, 22, 41 SGB VIII) sowie auf gleichberechtigte Teilhabe gerichteten Gestaltungsauftrags der Kinder- und Jugendhilfe (§ 9 SGB VIII),

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  • in Form einer durchgehend barrierefreien Aufgabenwahrnehmung
    (§§ 8, 10a, 36, 41a, 42 SGB VIII),

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  • die besonderen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ausreichend sichernden Kinderschutzes
    (§§ 8a, 8b SGB VIII),

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  • die Sicherstellung barrierefreier Jugendarbeitsangebote
    (§ 11 SGB VIII),

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  • die vorbehaltlos zu gewährleistende gemeinsame Kindertagesbetreuung von Kinder mit und ohne Behinderungen
    (§ 22a SGB VIII),

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  • in der Qualitätsentwicklung (§ 79a SGB VIII) und Jugendhilfeplanung
    (§ 80 SGB VIII),

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  • im Rahmen der jugendamtlichen Involvierung in die Gesamtplanung der Eingliederungshilfe (§ 10a Abs. 3 SGB VIII, § 117 SGB IX) sowie rechtzeitiger Übergangsplanungen (§ 36b Abs. 2 SGB VIII).

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Ab 2024 tritt zudem die jugendamtliche Aufgabe zur Vorhaltung sog. Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII) hinzu, die einerseits die Leistungsberechtigten von Eingliederungshilfen bei der Realisierung ihrer Hilfeansprüche unterstützen sollen, andererseits die jeweilige Kommune in ihrer bis 2028 zu bewerkstelligenden Aufgabe der organisationalen und strukturellen Zusammenführung von Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe).

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Das SOCLES unterstützt mit seiner Expertise

 

Vor dem Hintergrund seiner langjährigen juristischen Expertise an den Schnittstellen des SGB VIII und SGB IX mit ihren je eigenen Rechtslogiken und Hilfestrukturen unterstützt das SOCLES Inklusion diesen Prozess der vielfältigen fachlich-praktischen und politischen Weiterentwicklungsaufgaben. Es beteiligt sich an (interdisziplinären) Forschungs- und Praxisentwicklungsprojekten, verfasst Rechtsexpertisen und wirkt aktiv in Fachveranstaltungen und (fach-)politischen Gremien mit.

 

 

(ausgewählte) Publikationen:

  • Schönecker, L./Forschungsteam „Schutzinklusiv“ (2022). Reflexionen zum Behinderungsverständnis. Zur Sprache und Definition der Zielgruppe bei Forschung im Kontext „junger Menschen mit Behinderungen“. neue praxis (np), H. 6., S. 531-539.

  • Schönecker, L./Seckinger, M./Eisenhardt, B./Kuhn, A./v. Driesten, A./Hahne, C./Horn, J./Strüder, H./Koch, J. (2021): Inklusive Weiterentwicklung außerfamiliärer Wohnformen für junge Menschen mit Behinderungen. Diskussionspapier aus dem Zukunftsforum Heimerziehung. Frankfurt: IGfH.

  • Bochert, S./Schönecker, L./Urban-Stahl, U. (2021): „Jugendamt goes Gesamtplanung“. Implikationen und Herausforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes. In: Hollweg, C./Kieslinger, D. (Hrsg.): Hilfeplanung inklusiv gedacht. Ansätze, Perspektiven, Konzepte. Freiburg i.Br.: Lambertus.

  • Schönecker, L. (2021): Exklusive Kinder- und Jugendhilfe als Verstoß gegen völkerrechtliche Diskriminierungsverbote. In: Scheiwe, K./Schröer, W./Wapler, F./Wrase, M. (Hrsg.). Der Rechtsstatus junger Menschen im Kinder- und Jugendhilferecht, Baden-Baden: Nomos, S. 163-172.

  • Schönecker, L./Eschelbach, D./Sitner, A./Schindler, G./Seltmann, D. (2020): Örtliche Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung – Plädoyer für die Verbindung von zügiger Leistungsgewährung (§ 14 SGB IX) UND Fallzuständigkeit am Lebensort der Familie (§§ 86 ff. SGB VIII). In: Das Jugendamt (JAmt), H. 6, S. 282-286.

  • Schönecker, L./Müller-Fehling (2019): Gleiches Recht für alle! Vielfalt und Besonderheiten einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. In: v. z. Gathen, M./Meysen, T./Koch, J. (Hrsg.): Vorwärts, aber nicht vergessen! Entwicklungslinien und Perspektiven in der Kinder- und Jugendhilfe, Zukunftsimpulse für Praxis und Fachpolitik aus Anlass des 65. Geburtstags von Norbert Struck. Weinheim, Basel: Beltz Juventa,
    S. 97-105.

  • Schönecker, L. (2018): Erzieherischer Bedarf als Prüfpunkt bei Teilhabeleistungen. In: Dialog Erziehungshilfe, H. 4, S. 26-29.

  • Schönecker, L. (2017). Inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe – Von der Konstruktion zweier Hilfesysteme unter einem Dach und den dafür zu betrachtenden Zwischenräumen. In: Das Jugendamt (JAmt), H. 10, S. 470-475.

 

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Ansprechpartnerin:

Lydia Schönecker

T +49 (0)6221 655 81 02

schoenecker@socles.de​

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