Kinderschutz
aktuelle Projekte

QUEK – Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz Nordrhein-Westfalen gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW
Laufzeit: 1. Januar 2025 – 31. Dezember 2025
Projektpartner:
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Deutsches Jugendinstitut e.V. (DJI), München
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Institut für Soziale Arbeit e.V., Münster
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Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. (BAG KIZ)
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SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies

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Verbindliche Landes-Rahmungen
Ein wesentliches Ziel des Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) ist die fortgesetzte Qualitätsentwicklung im Kinderschutz, insbesondere im Hinblick auf Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. So sind in § 8 LKG-NRW detaillierte Vorgaben für Qualitätsentwicklungsverfahren mit den Jugendämtern normiert. Insbesondere soll das Verfahren aus einer Evaluation und fachlichen Einordnung von konkreten Fallanalysen bereits abgeschlossener Fälle sowie Merkmalen der Strukturqualität der Kinderschutzarbeit im Jugendamt bestehen. Die Regelungen zu diesem Teil des LKG-NRW traten zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Fall- und Strukturanalysen
Anhand von Fall- und Strukturanalysen gilt es, in jedem Jugendamt Qualitätsentwicklungsthemen zu identifizieren und damit Lern- und Entwicklungsprozesse im Jugendamt anzustoßen. Die Jugendämter sollen dabei umfangreich beteiligt sein und aktiv mitwirken.
Darüber hinaus ist aber auch Ziel, durch zusammenführende Berichte über Fall- und Strukturanalysen in den einzelnen Jugendämtern hinweg Erkenntnisse zum Stand und zur Weiterentwicklung der Kinderschutzarbeit im Land NRW zu gewinnen und öffentlich zur Verfügung zu stellen.
Nach der Durchführung von 38 Qualitätsentwicklungsverfahren in einer Pilot- und Zwischenphase 2023/24 nehmen auch in 2025 erneut 38 weitere Jugendämter teil und wollen ihre Qualität im Kinderschutz mittels Fall- und Strukturanalysen überprüfen und weiterentwickeln.
Beteiligung des SOCLES
Die Durchführung des Qualitätsentwicklungsverfahrens erfolgt zusammen mit dem jeweiligen Jugendamt und einem „Analyseteam“, bestehend aus zwei Moderator*innen und einer*einem wissenschaftlichen Mitarbeiter*in. Das SOCLES ist in beiden Funktionen tätig. Außerdem stellt das SOCLES die rechtliche Expertise sicher, wenn in den Fallanalysen Rechtsfragen auftauchen, etwa zu vorgeburtlichem Kinderschutz, bei Auslandsbezug, Fragen zum familiengerichtlichen Verfahren, zur Zuständigkeit oder zum Datenschutz.
Darüber hinaus beteiligt sich das SOCLES an der projektinternen Qualitätsentwicklung durch Erstellung einer Expertise. Diese nimmt gezielt die bislang in der Umsetzung des jugendamtlichen Schutzauftrags häufig zu kurz kommenden Schutzperspektiven von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in den Blick und übersetzt diese in Anforderungen sowohl mit Blick auf die konkrete Fallarbeit als auch hinsichtlich etwaiger Weiterentwicklungsbedarfe in den jugendamtlichen Strukturen.
Gefördert / finanziert durch:
Ansprechpartner:
Leon A. Brandt
T +49 (0)163 926 51 95
Lydia Schönecker
T +49 (0)6221 655 81 02
