Kinderschutz
aktuelle Projekte

QUEK – Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz Nordrhein-Westfalen gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW
(Projektphase 2026–2028)
Laufzeit: 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2028
Vorangegangene Projektphasen unter Beteiligung des SOCLES:
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Pilotprojekt „Fallanalysen im jugendamtlichen Kinderschutz Nordrhein-Westfalen: Entwicklung und Erprobung eines Qualitätsentwicklungsverfahrens gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW in Zusammenarbeit mit dem DJI und der BAG der Kinderschutzzentren“ (1. Dezember 2023 – 31. Mai 2024)
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„Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz Nordrhein-Westfalen: gemäß § 8 Landeskinderschutzgesetz NRW - Zwischenphase“ (1. Januar 2025 – 31. Dezember 2025)
Projektpartner:
- Deutsches Jugendinstitut e. V. (DJI), München
- Institut für Soziale Arbeit e. V., Münster
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V. (BAG KIZ)
- SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies

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Verbindliche Landes-Rahmungen
Ein wesentliches Ziel des Landeskinderschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LKG-NRW) ist die fortgesetzte Qualitätsentwicklung im Kinderschutz, insbesondere im Hinblick auf Verfahren zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII. So sind in § 8 LKG-NRW detaillierte Vorgaben für Qualitätsentwicklungsverfahren mit den Jugendämtern normiert. Insbesondere soll das Verfahren aus einer Evaluation und fachlichen Einordnung von konkreten Fallanalysen bereits abgeschlossener Fälle sowie Merkmalen der Strukturqualität der Kinderschutzarbeit im Jugendamt bestehen. Die Regelungen zu diesem Teil des LKG-NRW traten zum 1. Juli 2023 in Kraft.
Fall- und Strukturanalysen
In der Projektphase 2026–2028 wird das Projekt QUEK fortgeführt und verstetigt. Aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen aus den vorangegangenen Projektphasen (seit 01.07.2023 fortlaufend) werden weitere Qualitätsentwicklungsverfahren in Jugendämtern durchgeführt und zugleich Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Verfahren selbst gewonnen. Ziel ist es, die Qualitätsentwicklung im jugendamtlichen Kinderschutz langfristig zu unterstützen und landesweit vergleichbare, praxisnahe Lern- und Entwicklungsprozesse zu ermöglichen.
Kern der Qualitätsentwicklungsverfahren sind weiterhin die Evaluation und fachliche Einordnung abgeschlossener Kinderschutzfälle (Fallanalysen) sowie die Analyse struktureller Rahmenbedingungen der Kinderschutzarbeit in den Jugendämtern (Strukturanalysen). Auf dieser Grundlage sollen jugendamtsbezogene Qualitätsentwicklungsthemen identifiziert und systematisch Lern- und Entwicklungsprozesse in den Jugendämtern angestoßen werden. Die Jugendämter sind dabei ausdrücklich als aktive Partner vorgesehen und wirken umfassend an den Verfahren mit.
Darüber hinaus verfolgt QUEK in dieser Projektphase das Ziel, durch die Fall- und Strukturanalysen in den beteiligten Jugendämtern belastbare Erkenntnisse zum Stand sowie zu Weiterentwicklungsbedarfen der Kinderschutzarbeit in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Diese Erkenntnisse sollen zum Ende der Projektphase hin in einem Bericht aufbereitet und der Fachöffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Beteiligung des SOCLES
Die Durchführung des Qualitätsentwicklungsverfahrens erfolgt zusammen mit dem jeweiligen Jugendamt und einem „Analyseteam“, bestehend aus drei Personen. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des SOCLES sind in diesen Analyseteams tätig. Außerdem stellt das SOCLES die rechtliche Expertise sicher, wenn in den Fallanalysen Rechtsfragen auftauchen, etwa zu vorgeburtlichem Kinderschutz, bei Auslandsbezug, Fragen zum familiengerichtlichen Verfahren, zur Zuständigkeit oder zum Datenschutz.
Darüber hinaus beteiligt sich das SOCLES an der projektinternen Qualitätsentwicklung durch Erstellung einer Expertise. Diese nimmt gezielt die bislang in der Umsetzung des jugendamtlichen Schutzauftrags häufig zu kurz kommenden Schutzperspektiven von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in den Blick und übersetzt diese in Anforderungen sowohl mit Blick auf die konkrete Fallarbeit als auch hinsichtlich etwaiger Weiterentwicklungsbedarfe in den jugendamtlichen Strukturen.
Aufbauende Beratung
Nach § 8 Absatz 1 LKG-NRW sollen auf Grundlage der Qualitätsentwicklungsverfahren in den Jugendämtern Beratungsprozesse erfolgen. Ab 2026 wird diese Beratung in Kooperation mit dem DJI und dem ISA als neuer QUEK-Projektbaustein umgesetzt und vom SOCLES federführend koordiniert. In den jugendamtsbezogenen Berichten zu den einzelnen Qualitätsentwicklungsverfahren werden Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Kinderschutzarbeit der einzelnen Jugendämter formuliert. Die Beratung unterstützt die Umsetzung dieser Empfehlungen und bildet eine Brücke zwischen den Qualitätsentwicklungsverfahren und der anschließenden praktischen Qualitätsentwicklung.
Gefördert / finanziert durch:
Ansprechpartnerin:
Dr. Sheila Fish
fish@socles.de

